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Unsere Schulungen und Seminare im elektrotechnischen Bereich

– Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte

– Befähigung zum Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Geräte

– Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

– Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Wie bieten
Schulungen und Seminare

Präsenz – Schulungen in Neuruppin
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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

ELEKTROKURSE.de

  • Schulungen
  • Seminare und
  • Ausbildungen für

Elektrofachkräfte (EFK) und
elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)

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Wo liegt der Unterschied zwischen einer "Elektrofachkraft" und einer "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"?

Wir werden Ihnen hier genau aufzeigen, welche Unterschiede es von tätigen Personen in der Elektrotechnik gibt.
Elektrofachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. (laut VDE 1000-10:2021-10)
Anmerkung 1 zum Begriff: Die Begriffsdefinition ergibt sich aus den Festlegungen aus § 2, Abs. 3., DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 und erfüllt sinngemäß die Vorgaben des § 7 ArbSchG.
Anmerkung 2 zum Begriff: Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann unter Beachtung der Durchführungsanweisungen zum § 2, Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 1 auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden. (laut DGUV Grundsatz 303-001)

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

Im Jahre 1994 wurde der § 5 der Handwerksordnung geändert und damit war der Weg frei, für die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

Damit konnten Handwerksbetriebe, Fremdgewerke Arbeiten auszuführen, wenn sie mit dem eigenen Gewerk zusammenhängen oder dies wirtschaftlich ergänzen. 

Auch in anderen Betrieben, die nicht zum Handwerk gehören, fallen z.B. bei der Inbetriebnahme, Instandhaltung und im Kundendienst elektrotechnische Tätigkeiten an, die nach der DGUV-Vorschrift 3  „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“  grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind.

In beiden Fällen werden diese Arbeiten zunehmend von „Nichtelektrikern“ durchgeführt.

Schauen Sie hierzu bitte auch unter Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) nach.
Prüfungsfragen - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

Im Folgenden stellen wir einige (übliche) Prüfungsfragen für den Theorieteil der Ausbildung “Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten” bereit. Es kann durchaus sein, dass die Fragen von Kursanbieter zu Kursanbieter etwas variieren. Wir geben keine Garantie für die Vollständigkeit der Prüfungsfragen für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Auch in anderen Betrieben, die nicht zum Handwerk gehören, fallen z.B. bei der Inbetriebnahme, Instandhaltung und im Kundendienst elektrotechnische Tätigkeiten an, die nach der DGUV-Vorschrift 3  „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“  grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind.

Allgemeine Fragen im Theorieteil - Kurs Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

Die Elektrofachkraft und die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT).

ELEKTROTECHNISCHE  ARBEITEN

  • Montage und Anschluss von Geräteanschlussdosen und elektrischen Geräten am Niederspannungsnetz
  • Instandhaltung, Änderung und Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel
  • Installation elektrischer Anlagen in Möbeln
  • Auswechseln von Leuchtmitteln, Schaltern, Steckdosen und Schmelzsicherungen
  • Unterstützung der Elektrofachkraft bei der Prüfung elektrischer Anlagen
  • Eigenverantwortliche Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel (wenn in Ausbildung behandelt und in Arbeitsanweisung enthalten)

NICHTELEKTROTECHNISCHE  ARBEITEN

Erdarbeiten, Bau- und Montagearbeiten in der Nähe elektrotechnischer Anlagen, Malerarbeiten, Reinigungsarbeiten in elektrischen Betriebsräumen gehören zu den nichtelektrotechnischen Arbeiten.

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