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Unsere Schulungen und Seminare im elektrotechnischen Bereich

– Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte

– Befähigung zum Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Geräte

– Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

– Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Wie bieten
Schulungen und Seminare

Präsenz – Schulungen in Neuruppin
Online
Inhouse

 

Elektrokurse zum Erhalt Ihrer Fachkunde.

ELEKTROKURSE.de

  • Schulungen
  • Seminare und
  • Ausbildungen für

Elektrofachkräfte (EFK) und
elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)

  • Online
  • Inhouse und

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Hier wollen wir klären,
warum es so wichtig für Sie ist,
für den “Erhalt ihrer Fachkunde” Elektrokurse zu besuchen.
Dazu müssen wir einige grundlegende Dinge aus den
DGUV Vorschriften,
der Betriebssicherheitsverordnung und
den einschlägigen VDE-Vorschriften heranziehen.
  • Wie ist eine Elektrofachkraft (EFK) definiert?
  • Wie ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) definiert?
  • Wer ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)?

Beginnen wir mit der Definition "Elektrofachkraft"

In der DGUV Vorschrift 3 ist eine Elektrofachkraft wie folgt definiert:

“Als Elektrofachkraft im Sinne dieser
Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 3) gilt,
wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung,
Kenntnisse und Erfahrungen sowie
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen
die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und
mögliche Gefahren erkennen kann.”
Beachten Sie den Punkt
“Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen”.
Damit sind nicht nur die VDE Vorschriften gemeint,
sondern auch alle gesetzlichen Vorgaben, wie z.B.
BetrSichV,
DGUV Vorschrift,
DGUV Informationen,
TRBS 1111,
TRBS 1201,
TRBS 1203 usw.
Schauen Sie sich bitte dazu die
Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 an.
Zu finden im Katalog ab Seite 14.
Die Betriebssicherheitsverordnung gibt im §2
“Begriffsbestimmungen”
folgende Auskunft:
Fachkundig ist,
wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe
über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt.

Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig
von der jeweiligen Art der Aufgabe.

Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende
Berufsausbildung, Berufserfahrung oder
eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit.
Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen
auf aktuellem Stand zu halten.
In der DIN VDE 1000-10 unter Punkt 3.1 ist die Elektrofachkraft wie folgt definiert:
Elektrofachkraft (EFK)
ist eine Person,
die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung,
Kenntnisse und Erfahrungen sowie
Kenntnis der einschlägigen Normen
die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und
mögliche Gefahren erkennen kann.
Anmerkung 1 zum Begriff:
Die Begriffsdefinition ergibt sich aus den Festlegungen aus
§ 2, Abs. 3., DGUV Vorschrift 3 und
DGUV Vorschrift 4 und erfüllt sinngemäß die Vorgaben des § 7 ArbSchG.
Anmerkung 2 zum Begriff:
Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann
unter Beachtung der
Durchführungsanweisungen zum § 2, Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3 und
DGUV Vorschrift 4 auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem
betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden.
Außerdem finden wir nur hier in der
DIN VDE 1000-10 unter Punkt 3.2 die Definition
einer “Verantwortlichen Elektrofachkraft (vEFK)”.
Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
ist eine Person,
die als Elektrofachkraft nach 3.1 Fachverantwortung trägt und
darüber hinaus mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich der
elektrotechnischen Anforderungen beauftragt ist.
Anmerkung 1 zum Begriff:
Unternehmerpflichten sind z.B.
Organisations-, Fürsorge-, Auswahl- und Kontrollpflicht.
DIN VDE 1000-10-Anforderungen-an-die-im-Elektrobereich-tätigen-Personen

Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

frau-beim-messen-elektrofachkraft-fuer-festgelegte-taetigkeiten

Voraussetzung für die Ausbildung zur 
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist
eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.

Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die
festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im
elektrotechnischen Bereich ergänzend sein.
Die Dauer der theoretischen Ausbildung ist ausreichend zu bemessen.
Die praktische Ausbildung muss an den in Frage kommenden Betriebsmitteln
durchgeführt werden und die Fertigkeiten vermitteln,
mit denen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse
für die festgelegten Tätigkeiten sicher angewendet werden können.
Die Ausbildung ist mit einer Prüfung abzuschließen,
in der der Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse in
Theorie und Praxis nachweisen muss.
Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt,
in dem bescheinigt wird,
mit welchen Tätigkeiten der Teilnehmer künftig
vom Unternehmer beauftragt werden darf.
Die Ausbildung muss durch
fachlich qualifizierte Personen,
durchgeführt werden.
Einschlägige Erfahrung in der Berufsausbildung ist wünschenswert.
Wenn Sie sich als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ausbilden lassen möchten,
achten Sie bitte in der praktischen Ausbildung darauf,
dass Anlagen aufgebaut werden,
die Sie auch in ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen.
Denn es bringt überhaupt keine Vorteile für Sie,
wenn sie ein gut ausgebildeter Schlosser sind und
im Praxisteil der Ausbildung zur
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten z.B.
Lampenschaltungen realisieren,
Sie jedoch nach der Ausbildung z.B. Motoren wechseln können sollten.
Während der Ausbildung bei uns, elektrokurse.de,
fragen wir bei den Teilnehmern ganz konkret nach,
in welchen Bereich sie tätig sind und
darauf werden der Theorieteil und der Praxisteil
in der Ausbildung zur
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
gezielt ausgerichtet.
Sie möchten Näheres über unsere Ausbildung zur
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erfahren?

Auf unserer
Informationsseite für Inhouse-Schulungen

finden Sie weitere Details.

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

In der VDE 1000-100 ist unter Punkt 3.3 ist die
elektrotechnisch unterwiesene Person definiert:
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist eine Person,
die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und
die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und
erforderlichenfalls angelernt sowie hinsichtlich der
notwendigen Schutzeinrichtungen,
persönlichen Schutzausrüstungen und
Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.
Gern bilden wir Sie zur
elektrotechnisch unterwiesene Person aus.
Sie erhalten nicht nur eine fundierte Schulung in der Theorie,
sondern auch eine praktische Ausbildung,
um Messungen, z.B.
an ortsfesten elektrischen Anlagen und
an ortsveränderlichen elektrischen Geräten
durchführen zu können.
Elektro-Prüfung durch eine Elektrofachkraft an einem Zählerschrank

Die Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen

Unterweisen in der Elektrotechnik
Es gibt immer wieder Fragen wann und ob eine Jahresunterweisung für
Elektrofachkräfte und
elektrotechnisch unterwiesene Personen sein muss.

Nicht jeder oder jede Vorgesetzte,
der Unterweisungen durchführt,
hat das Rüstzeug dafür in seiner Ausbildung erhalten.

Wir haben daher einmal
“häufig gestellte Fragen zum Thema Unterweisung”
für Sie zusammengestellt.

Zum Katalog – Unterweisen in der Elektrotechnik

Nicht selten kommt es vor, dass der oder die Vorgesetzte keine Arbeitsanweisung fachfremd aussprechen kann bzw. darf. Zum Beispiel, wenn eine Elektrofachkraft im Instandhaltungsbereich tätig ist, der von einer Führungskraft mit nichtelektrotechnischer Fachkenntnis geleitet wird.

 

Hier kann man durchaus die Hilfe und Angebote von externen Fachkräften zu Themen der Elektrosicherheit nutzen, wie zum Beispiel unsere Schulungsmaßnahmen.

 

In vielen Gesetzen und berufsgenossenschaftlichen Regeln findet sich die Forderung, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, zu unterweisen hat.

Der Gesetzgeber hat im Grundgesetz Artikel 2 geregelt, dass “jeder Mensch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit” hat. Für das Arbeitsverhältnis bedeutet dies, dass die Unternehmensleitung die Pflicht hat, dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten durch ihre Arbeit gesundheitlich nicht geschädigt werden. Konkretisierend leitet sich zu diesem Zweck die Rangfolge der Schutzmaßnahmen ab, die im Arbeitsschutzgesetz verankert ist:
 

  • Gefahr beseitigen
  • technische Lösungen
  • organisatorische Maßnahmen
  • persönliche Schutzausrüstung
  • personenbezogene Maßnahmen

 
Optimal wäre es, die Gefahr, z.B. einen Lärmbereich, zu beseitigen. Damit die Beschäftigten körperlich unbeschadet die Arbeit verrichten können, ist es notwendig, dass die personenbezogene Maßnahme “Tragen von Gehörschutz” auch umgesetzt wird.

 

Dies durchzusetzen ist die Pflicht des Arbeitgebers. Hierzu nutzt er Unterweisungen, die in vielen Gesetzen und berufsgenossenschaftlichen Regeln zu unterschiedlichen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gefordert werden.

Als Unterweisung wird im didaktischen Sinn eine kurze Einheit der Wissensvermittlung bezeichnet. Dabei wird die “Weisung” als verbindliche und befehlsähnliche Aufforderung verstanden. Im Arbeitsschutz ist die Unterweisung verknüpft mit dem Direktionsrecht des Arbeitsgebers, der die Pflichten des Arbeitnehmers aufgabenbezogen konkretisiert.

Die Verantwortung für die Unterweisung liegt bei der Unternehmensleitung. In größeren Unternehmen überträgt sie diese Aufgabe in der Regel auf die Führungskräfte. Da nur Vorgesetzte der Belegschaft Weisungen erteilen dürfen, ist damit auch klar, dass Unterweisungen in der Arbeitssicherheit in der Regel von Vorgesetzten durchzuführen sind.

 

Im Bereich der Elektrotechnik kommt zu der Vorgesetztenfunktion aber auch die erforderliche Sach- und Fachkenntnis hinzu. Weisungen im Bereich der Elektrotechnik können nur von fachlich geeigneten Personen (i.d.R. Elektrofachkräfte) gegeben werden.

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