Laut Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, DIN VDE 0105-100 und der DGUV Vorschrift 1, ist jeder Unternehmer verpflichtet seine Mitarbeiter zu unterweisen. Eine Jahresunterweisung sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen, wenn möglich einmal pro Jahr. Dies gilt sowohl für Elektrofachkräfte, als auch für elektrotechnisches unterwiesenes Personal, für alle Mitarbeiter, die direkt an elektrotechnischen Anlagen arbeiten oder elektrotechnische Betriebsstätten betreten.
In der hier angebotenen Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen werden Ihre Mitarbeiter über folgende Inhalte umfassend informiert:
Die Jahresunterweisung findet immer als Online-Live-Seminar ganztägig von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt.
Für Teilnehmer, die diese Uhrzeit nicht wahrnehmen können, biete ich die Jahresunterweisung ebenfalls als zweiteilige Abendkurse in der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr an.
Jeder Unternehmer ist gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 verpflichtet, seine Mitarbeiter mit den Gefahren ihrer Tätigkeiten vertraut zu machen. Somit sind elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen ausführen sollen, über die Gefahren, die mit diesen Arbeiten verbunden sind und die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Die Schulung für Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) findet an zwei Tagen immer als Online-Live-Seminar von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt.